autokino agb

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

gut durchlesen und bei fragen, fragen!

1. Teilnahme am Autokino 

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Erwerbende die hierin allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Autokinos „Cinema Drive-in“ und verpflichtet sich allen Teilnehmenden, welche die Veranstaltung als Teil der erworbenen Tickets mitbesuchen, diese zu vermitteln. Eintritt auf das Eventgelände ist nur auf Vorweisen eines gültigen Tickets möglich. Dieses kann, solange Vorrat, an der Abendkasse erworben oder im Vorfeld online bestellt werden. Der Veranstalter hat das Recht bei wiederrechtlichem Verhalten von Besuchenden, diesen, und/oder direkt betroffenen Personen, den Eintritt/Aufenthalt auf dem Eventgelände zu verwehren. 

2. Durchführungsvorschriften / Verschiebung / Absage der Veranstaltung

Die Vorstellungen des Autokino „Cinema Drive-in“ werden generell bei jeder Witterung durchgeführt. Bei zu starkem Wind oder heftigem Gewitter (Force majeure) kann z.B. die Leinwand nicht hochgefahren werden und die Filmvorführung muss abgesagt oder verschoben werden. Entscheidungen liegen im Ermessen des Veranstalters und basieren, wie z.B. im Falle der Leinwand, auf den Vorschriften der Lieferanten. Besucher werden dazu aufgefordert drei (3) Stunden vor Türöffnung am Tag der gebuchten Veranstaltung auf den öffentlichen Kanälen (Webseite, soziale Medien, etc.) allfällige Meldungen in dieser Hinsicht zu prüfen. 

3. Rückerstattung des Ticketpreises

Es erfolgt prinzipiell keine Rückerstattung des Ticketpreises. Alle Käufe sind endgültig. Bezahlte Tickets oder auch Gutscheine können nicht erstattet oder umgetauscht werden. Insbesondere berechtigen schlechte Wetterverhältnisse nicht zur Rückerstattung des Tickets. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Auch besteht kein Rückerstattungsanspruch, wenn die Vorstellung aufgrund von höherer Gewalt wie Unwetter jeglicher Art oder Krieg, Brand, Wasserschaden, Stromausfall, Pandemien, gesetzliche und behördliche Massnahmen, Streik oder Naturkatastrophen, etc. nicht durchgeführt werden kann. Im Zweifelsfall werden Tickets auf eine alternative Filmvorführung umgebucht. Bei einer Umstellung auf die Autokino-Notfall-Projektion wird der Film ab verfügbarem Medium, z.B. mittels einer Bluray-Disc mit Originalton und deutschen Untertiteln abgespielt.

4. Verhaltensregeln am Autokino „Cinema Drive-in“ 

Grundsätzlich bittet der Veranstalter die Besuchenden zur entspannten Atmosphäre des Events aktiv beizutragen und hat dazu Tipps, Infos und auch gewisse Regeln oder Datenschutzbestimmungen auf der Webseite “How to Autokino” publiziert. Diese sind integraler Bestandteil der AGB.
 
Die Besucherautos bilden bei der Ankunft am Ticketing eine Warteschlange und werden nach Ermessen des Veranstalters mittels der „first come first serve“-Methode eingeparkt. Geladene „Special Guests“ dürfen die Warteschlange mit dem Fahrzeug unter Begleitung des Personals passieren.
 
Die Filme werden im Allgemeinen pünktlich und nie vor der offiziellen Startzeit gestartet. Je nach Witterung, Parkier-Aufwand und/oder anderen äusseren Einflüssen kann es zu Verspätungen kommen, über welche die Besucher via dem Autoradio informiert werden.
 
Der Filmton wird exklusiv über eine UKW/FM-Frequenz gesendet. Besuchende sind selbst verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge über die technische Ausrüstung zum Empfang des Filmtons verfügt. Wir epfehlen den Kauf unseres Cinema Drive-in Radios. Mietradios sind vor Ort nur begrenzt vorhanden. Sprache und Untertitelung der Filme werden auf der offiziellen Webseite bekanntgegeben. Der Veranstalter lehnt aber jegliche Haftung für technische Mängel oder fehlerhafte Angaben (z.B beim Filmmaster und Ton, Informationen zum Film auf der Verpackung oder auf Webseiten Dritter) ab.
 
Jegliche sichtbaren Lichtinstallationen am Fahrzeug müssen während den Filmvorführungen ausgeschaltet sein. Alle Besuchende werden dazu aufgefordert, die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs im Vorfeld zu studieren, da Neuwagen teils komplizierte Bordcomputerfunktionen haben. Der Veranstalter hat das Recht permanentes Licht, welches andere Besucher beeinträchtigt, abzudecken, ohne für daraus entstandene Schäden zu haften.
 
Rollergirl-/Popcornboys-Service am Autokino „Cinema Drive-in“ gibt es nur mit Einkauf von Speis & Trank im Vorverkauf. Das bedeutet, wenn Besuchende am Fahrzeug mit Rollschuh-Service bedient werden möchten, muss man im Vorverkauf ein Essens-Angebot kaufen (z.B. ein VIP Ticket oder Zusatzprodukte bei Seeticket). Beim Rollschuh-Service gilt: „first come first serve.“ Der Veranstalter und seine Vertragspartner sorgen dafür, alle Bestellungen bestmöglich und schnell zu liefern. Auch verbunden mit dem Rollschuh-Service am Fahrzeug ist das exklusive Bereitstellen eines Bestell-Systems mit Klapptisch. Gäste, die lediglich ein Ticket für den Film buchen, werden am Auto nicht bedient. Sie können sich aber jederzeit an der Autokino-Buvette auf dem Areal mit dem Angebot der Menukarte verpflegen.
 
Die Verpflegungsangebot steht den Besuchenden ab Türöffnung und gemäss der Menukarte zur Verfügung. Das gesamte Angebot der gelisteten Produkte wird von 20 - 22:30 Uhr garantiert und entsprechend dem Vorverkauf bis 30 Minuten nach dem Start des Mitternachtsfilms auch an die Fahrzeuge geliefert. Die Produkte «Burger» und «Country Cuts» können nur bis 30min nach dem Start des ersten Films bestellt werden. An gewissen Tagen reduziert der Veranstalter das Verpflegungsangebot (Beispiel: Filmvorführungen an Sonntagen).
 
Eventbesucher werden zu einem professionellen Umgang mit den Rollergirls/Popcornboys aufgefordert. Bei schlechter Witterung dürfen die Rollergirls/Popcornboys aus Sicherheitsgründen auf ihr Rollwerk verzichten und folglich kann sich die Auslieferung der Bestellungen entsprechend verlangsamen. 
 

5. Aufnahme von Bild und Ton

Ton- und Filmaufnahmen vom gezeigten Film sind untersagt und strafbar. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Fotos und Videos dürfen unter dem Respekt der Privatsphäre von anderen Besuchenden für private Zwecke (Erinnerungsfotos, etc.), benutzt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die unvergesslichen Momente des Autokinos in Bild und Ton festzuhalten. Dieses Material wird für den öffentlichen Auftritt (z.B. auf unserer Webseite, in der Presse, oder auf den sozialen Medien) verwendet.

6. Konsumation

Der Veranstalter bietet ab Türöffnung die Konsumation von Getränken und Speisen an. Das Konsumieren von mitgebrachten Getränken und Esswaren ist nicht erlaubt. Der Konsum von alkoholischen Getränken liegt in der alleinigen Verantwortung der Besuchenden. 

7. Sicherheitsvorschriften/Haftungsausschluss

Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, übernimmt aber keinerlei Haftung für Fahrlässigkeit-, Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und/oder zu ändern. 

 
Muttenz, 30. April 2023  
 
 
Der Veranstalter:
Hauptstrasse 82, CH-4132 Muttenz
Kontakt: info(a)innovative-eye(dot)ch