autokino agb
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gut durchlesen und bei fragen, fragen!
1. Teilnahme am Autokino
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Erwerbende die hierin allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Autokinos „Cinema Drive-in“ und verpflichtet sich allen Teilnehmenden, welche die Veranstaltung als Teil der erworbenen Tickets mitbesuchen, diese zu vermitteln. Eintritt auf das Eventgelände ist nur auf Vorweisen eines gültigen Tickets möglich. Dieses kann, solange Vorrat, an der Abendkasse erworben oder im Vorfeld online bestellt werden. Der Veranstalter hat das Recht bei wiederrechtlichem Verhalten von Besuchenden, diesen, und/oder direkt betroffenen Personen, den Eintritt/Aufenthalt auf dem Eventgelände zu verwehren.
2. Durchführungsvorschriften / Verschiebung / Absage der Veranstaltung
Die Vorstellungen des Autokino „Cinema Drive-in“ werden generell bei jeder Witterung durchgeführt. Bei zu starkem Wind oder heftigem Gewitter (Force majeure) kann z.B. die Leinwand nicht hochgefahren werden und die Filmvorführung muss abgesagt oder verschoben werden. Entscheidungen liegen im Ermessen des Veranstalters und basieren, wie z.B. im Falle der Leinwand, auf den Vorschriften der Lieferanten. Besucher werden dazu aufgefordert drei (3) Stunden vor Türöffnung am Tag der gebuchten Veranstaltung auf den öffentlichen Kanälen (Webseite, soziale Medien, etc.) allfällige Meldungen in dieser Hinsicht zu prüfen.
3. Rückerstattung des Ticketpreises
Es erfolgt prinzipiell keine Rückerstattung des Ticketpreises. Alle Käufe sind endgültig. Bezahlte Tickets oder auch Gutscheine können nicht erstattet oder umgetauscht werden. Insbesondere berechtigen schlechte Wetterverhältnisse nicht zur Rückerstattung des Tickets. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Auch besteht kein Rückerstattungsanspruch, wenn die Vorstellung aufgrund von höherer Gewalt wie Unwetter jeglicher Art oder Krieg, Brand, Wasserschaden, Stromausfall, Pandemien, gesetzliche und behördliche Massnahmen, Streik oder Naturkatastrophen, etc. nicht durchgeführt werden kann. Im Zweifelsfall werden Tickets auf eine alternative Filmvorführung umgebucht. Bei einer Umstellung auf die Autokino-Notfall-Projektion wird der Film ab verfügbarem Medium, z.B. mittels einer Bluray-Disc mit Originalton und deutschen Untertiteln abgespielt.
4. Verhaltensregeln am Autokino „Cinema Drive-in“
5. Aufnahme von Bild und Ton
Ton- und Filmaufnahmen vom gezeigten Film sind untersagt und strafbar. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Fotos und Videos dürfen unter dem Respekt der Privatsphäre von anderen Besuchenden für private Zwecke (Erinnerungsfotos, etc.), benutzt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die unvergesslichen Momente des Autokinos in Bild und Ton festzuhalten. Dieses Material wird für den öffentlichen Auftritt (z.B. auf unserer Webseite, in der Presse, oder auf den sozialen Medien) verwendet.
6. Konsumation
Der Veranstalter bietet ab Türöffnung die Konsumation von Getränken und Speisen an. Das Konsumieren von mitgebrachten Getränken und Esswaren ist nicht erlaubt. Der Konsum von alkoholischen Getränken liegt in der alleinigen Verantwortung der Besuchenden.
7. Sicherheitsvorschriften/Haftungsausschluss
Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, übernimmt aber keinerlei Haftung für Fahrlässigkeit-, Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und/oder zu ändern.